Mordversuch

Kickboxer sticht fünf mal auf Ehefrau ein: 15 Jahre Haft

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Einstimmiger anklagekonformer Schuldspruch - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 35-jähriger Mann, der am 18. August 2018 in einer Asylunterkunft in Wien-Alsergrund seiner 28 Jahre alten Ehefrau ein Küchenmesser fünf Mal tief in den Körper gestoßen hatte, ist am Freitag am Landesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes fiel einstimmig aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Philipp Wolm erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Frau war bereits einmal verheiratet

Das Paar war 2015 nach Österreich gekommen. Kennengelernt hatte der Angeklagte seine spätere Frau, als diese 21 Jahre alt und nach islamischem Recht mit einem um 20 Jahre älteren Mann verheiratet war. Die beiden gingen eine außereheliche Affäre ein und flüchteten schließlich in die Türkei, weil die Ehebrecherin in ihrer Heimat die Steinigung befürchten musste, wäre ihre Liaison bekannt geworden.

Ausgebildeter Kickbox-Trainer

Als sie sich auch in der Türkei nicht mehr sicher fühlten, setzten die beiden ihre Flucht mit ihrem 2012 geborenen Sohn und einer 2014 zur Welt gekommenen Tochter in den Westen fort. In Wien verdingte sich der Mann - ein ausgebildeter Kickbox-Trainer, der in Afghanistan als Personenschützer gearbeitet hatte - auf Baustellen. Als das Paar, das sich zwischenzeitlich das Ja-Wort gegeben hatte, Anfang 2018 negative Asylbescheide erhielt, verschlechterte sich das Zusammenleben. Der 35-Jährige begann seiner Frau Liebschaften zu unterstellen. Zuletzt hatte sie aufgrund der Spannungen in ihrer Unterkunft zwei separate Zimmer beantragt.
 
Bevor es im Zuge des letzten Streits zu der Messer-Attacke kam, hatte der Mann der 28-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, der einen mehrfach verschobenen Nasenbeinbruch zur Folge hatte. Als die Frau infolge dessen zu Boden stürzte, stach er auf sie ein. Einem aufgrund der Hilfeschreie alarmierten Mitbewohner soll der Angeklagte zugerufen haben, er werde nicht "weggehen, bis sie tot ist". Das könne "nicht mehr lange dauern. Höchstens Minuten".
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