88-Jährigen erwürgt

Mord an Adeligem: Erbe wurde zu gierig

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Einen Mord aus Habgier wirft die Anklage einem Ungarn vor. Doch der bestreitet.

Wien. Ritter Julius U. von Frankwell entstammte ­altem österreichisch-ungarischem Adel. Ein feinsinniger Mann von 88 Jahren, der stets akkurat gekleidet war und Besuche in der Staatsoper liebte. Der zweifache Doktor (Sprachen, Wirtschaft) hatte es in seinem ­Leben zu beachtlichem Wohlstand gebracht und zuletzt durch den Verkauf ­eines Seegrundstücks am Wiener Stadtrand weiteres Vermögen angehäuft.
 
Einer von vier testamentarisch bedachten Erben hatte es ganz besonders auf die Verlassenschaft des alten Herrn abgesehen: der Ungar Laszlo V. Der 41-Jährige war der Sohn eines sehr guten Freundes von Julius U., um den sich der Wiener kümmerte. Im Falle seines Ab­lebens bedachte er Laszlo V. mit 20 Prozent seines Ver­mögens und mit einem Vorkaufsrecht für die Eigentumswohnung in Wien-­Rudolfsheim.
Doch der Erbe in spe wollte kein Vorkaufsrecht, er wollte die Wohnung geschenkt. Darüber geriet der 41-Jährige mit dem Pensionisten mehrfach in Streit. Mitte Mai eskalierte die Situation schließlich. Laut Anklage soll Laszlo V. den Adeligen durch stumpfe Gewalt gegen Oberkörper und Gesicht sowie durch Würgen getötet haben.
 
Dagegen sagt Erich Gemeiner, der Verteidiger des Angeklagten vor der Hauptverhandlung: „Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen. Er hat das Opfer nicht getötet.“
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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