Lebenserhaltende Maßnahmen beendet

Wienerin wegen Mordes schuldig gesprochen

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Drei Jahre teilbedingt für die 53-Jährige, die ihrem im Sterben liegenden Lebensgefährten den Beatmungsschlauch, eine Magensonde sowie den zentralen Dialysekatheter entfernt hatte.

Eine 53 Jahre alte Frau, die im April 2018 ihrem im Sterben liegenden Lebensgefährten im Wiener AKH den Beatmungsschlauch, eine Magensonde sowie den zentralen Dialysekatheter entfernt hatte, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Mordes verurteilt worden. Unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechts erhielt die bisher Unbescholtene drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt.

Die Geschworenen hatten nach überraschend kurzer Beratungszeit die Hauptfrage nach Mord mit 7:1 Stimmen bejaht. Der Version der Angeklagten, die sich mit Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) verantwortet hatten, schenkten sie mehrheitlich keinen Glauben. Verteidiger Daniel Gahleithner erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Martin Ortner gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
 

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