Wien im Landesvergleich Spitzenreiter

Über 1.400 Schwarzfahrer & Falschparker in Wien im Gefängnis

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Notorische Falschparker und Schwarzfahrer können temporär im Häfen landen.

Wien. ÖSTERREICH hat recherchiert und exklusiv herausgefunden, dass im vergangenen Jahr über 4.447 Personen österreichweit eine Haftstrafe antreten mussten, weil sie Verwaltungsstrafen wie Parkstrafen oder das Schwarzfahren nicht bezahlen konnten. 

Endstation Häfen: ­Freiheitsstrafe droht

Zahlen. ÖSTERREICH hat sich direkt an das Bundesministerium für Inneres gewandt und erfahren, dass von diesen 4.447 Inhaftierten gut ein Drittel, nämlich exakt 1.418 Wiener im vergangenen Jahr „eingekastelt“ worden sind. Sie mussten die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe in Wiener Gefängnissen temporär absitzen.

Wiener im landesweiten Vergleich Spitzenreiter

In Haft. Im Bundesländer-Vergleich belegt Wien damit den 1. Platz. Die Ersatzfreiheitsstrafe sollte die Ultima Ratio sein. Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres Christoph Pölzl erklärt: „Können die Behörden die Strafe nicht vollziehen, so ist die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion um den Strafvollzug zu ersuchen, wenn sie über einen Haftraum verfügt.“ Vereinfacht ausgedrückt: Eine Person kann wegen „Knöllchen“ oder Bußgeldern aufgrund von Falschparkens für bestimmte Zeit hinter Gittern landen. Jedoch kann eine Ersatzfreiheitsstrafe nur im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe erfolgen und nicht auf eigenen Wunsch. Häfen kann also drohen, wenn Verwaltungsstrafen nach Mahnbescheiden nicht bezahlt werden können oder Ratenzahlungen und Pfändung nicht gelingen.

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt

Kritiker Andreas Zembaty, Pressesprecher von NEUSTART (Verein für Bewährungshilfe), sagt: „Es gibt eine sinnvollere und kostengünstigere Möglichkeit, und zwar die Erbringung gemeinnütziger Leistungen. Dies würde dem Steuerzahler Kosten ersparen. Schlägt dies fehl, sollte eine Haftstrafe als Konsequenz folgen.“

Andrea B. Lautmann

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