Chaos ums Qualmen

700 Wirte wollen gegen Gesetz klagen

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700 Wirte wollen jetzt gegen neues Gesetz klagen. Erster Wut-Wirt pfeift auf Rauchverbot.

Die Regelung verbietet es ab 1. November strikt, in Lokalen zu rauchen. Das bringt viele Gastronomen nicht nur in eine finanzielle Notlage, sondern auch in Rage. So wie Reinhard Lengauer, der seinen Unmut jetzt auf Facebook Luft macht. Der 61-Jährige verspricht seinen Gästen, dass sie auch nach Inkraft­treten des Gesetzes weiter bei ihm pofeln dürften. „Bei mir darf ab 1. November ­geraucht werden. Solange der Staat sich nicht an meiner Miete beteiligt, mache ich, was ich will. Ich lasse mich nicht entmündigen!“, schreibt der Betreiber in einem Posting auf Facebook.

Streitbar

Der Aufruf wurde bis Freitag schon 150 Mal geteilt. Und wird auch Raucher-Sheriffs auf den Plan rufen. Denn immerhin riskiert er mit der Missachtung des neuen Gesetzes eine Strafe von bis zu 1500 Euro. Doch auch das juckt Lengauer nicht – im Gegenteil: Er will dann vor Gericht ziehen.

Er will jetzt sogar eine Initiative mit anderen Lokalen gründen und so gegen das Rauchverbot vorgehen. Damit ist er nicht alleine. Auch in Wien proben 700 Nacht-­Lokalbetreiber den Aufstand samt Verfassungsklage.

700 Nachtlokale kündigen 
Gang vor Verfassungsgericht an

 

Die Betreiber von Nachtklubs und Diskotheken machen mobil gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Eine Initiative, der sich laut eigenen Angaben bereits 700 Wirte angeschlossen haben, will dann vor das Verfassungsgericht ziehen.

Anrainerschutz. In der Klage – formaljuristisch ein Individualantrag – argumentieren die Lokalchefs mit dem Anrainerschutz. Wer im Lokal nicht rauchen darf, der geht vor die Tür. Die Folge: Lärmbelästigung zu später Stunde für die Nachbarn, eine Anzeigenflut für die Betreiber und in der Folge strengere Auflagen. „Dann müssten sie früher am Abend zusperren, das Lokal hätte bald keine Existenzberechtigung mehr und müsste dichtmachen“, sagte Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative. Die beschlossene Regelung sei „nicht ausgegoren und zu Ende gedacht“. Geht es nach ihm, soll das Rauchen in Nachtlokalen zwischen 22 und 6 Uhr erlaubt werden. „Ich glaube, diese Argumen­tation wird halten, weil es sachliche Gründe gibt“, sagt Anwalt Florian Berl, der die Initiative rechtlich vertritt.

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