Sperrstunde überzogen

Nach Sperrstunden-Eklat: VdB bleibt straffrei

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Unsere Staatsspitze hat Probleme mit den Corona-Regeln – aktuell der Bundespräsident. Im oe24.TV-Interview erklärt Universitätsprofessor Karl Stöger warum Van der Bellen straffrei bleiben wird.

Spitzenpolitiker haben einen Vorbild-Charakter – wer, wenn nicht Bundespräsident, Kanzler und Vizekanzler, sollte sich an die eigenen Regeln halten? Nun, nach dem Wirbel um den Auftritt von Kanzler Sebastian Kurz im Kleinwalsertal (wo Fans die Abstandsregeln eher locker auslegten) und Werner Kogler beim Einkaufen (der ohne Maske im Supermarkt gesichtet wurde, allerdings vor Beginn der Maskenpflicht), ist es diesmal Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der sich „erwischen“ ließ. Österreich hat damit eine neue Staats-Operette.

Video zum Thema: Umfrage zum Sperrstunden-Skandal um VdB

 

Meldung statt Anzeige

Laut Corona-Verordnung haben Lokale um 23 Uhr zu schließen, und das will der Wirt – Aki Nuredini – auch gemacht haben. Allerdings seien die Van der Bellens und ihre Bekannten – offensichtlich mit den Getränken am Tisch – noch sitzen geblieben, war doch der Abend lau. Die Polizei sah jedenfalls von einer Anzeige ab. Stattdessen wurde dem Wiener Magistrat eine Meldung übermittelt – mit der Bitte um eine recht­liche Beurteilung des Sachverhalts.

 

Jurist: VdB bleibt "sicher straffrei"

Video zum Thema: "Sperrstunden-Skandal" um Bundespräsidenten

Im oe24.TV-Interview erklärte Universitätsprofessor Karl Stöger, dass der Bundespräsident wohl straffrei bleiben wird. "Der Bundespräsident ist aufgrund der Verfassung, aufgrund seines Amtes, vor einer Verfolgung der Verwaltungsbehörden geschützt. Außer Nationalrat und Bundesrat beschließen gemeinsam, dass er verfolgt werden kann. Davon würde ich hier aber nicht ausgehen", führt Stöger weiter aus. Eine Privatperson müsse im Falle eines Verstoßes gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz bis zu 3.600 Euro Strafe zahlen. Präsidenten-Gattin Doris Schmidauer könnte hingegen sehr wohl eine Verwaltungsstrafe drohen.

Gastronom drohen maximal 36.000 Euro Strafe

Laut Corona­gesetz darf das Lokal von 23 bis 6 Uhr nicht betreten werden. Bei einem Verstoß droht dem Lokalbetreiber eine Strafe bis 30.000 Euro – für Gäste sind Strafen bis 3.600 Euro vorgesehen. 
In der Regel gilt der Gastgarten als Teil des Lokals.

Präsident will den Wirt 
notfalls entschädigen

Wie die Hofburg etwas zerknirscht ÖSTERREICH bestätigte, stieß eine Polizeistreife im Gastgarten des italienischen Lokals „Sole“ in der Wiener Annagasse in der Nacht zum Sonntag um exakt 0.18 Uhr auf vier Personen, die an einem Tisch saßen. Etwas mehr als eine Stunde nach der Sperrstunde um 23 Uhr. Die Beamten staunten nicht schlecht – zwei der vier waren ihnen bekannt: nämlich Van der Bellen persönlich und seine Ehefrau Doris Schmidauer. Der Präsident gab gegenüber ÖSTERREICH nicht minder zerknirscht zu: „Ich bin erstmals seit dem Lockdown mit zwei Freunden und meiner Frau essen gegangen. Wir haben uns dann verplaudert und leider die Zeit übersehen. Das tut mir aufrichtig leid. Es war ein Fehler“, bedauert der Bundespräsident. Er werde dem Wirt eine Strafe ersetzen – und die droht laut Covid-Gesetz tatsächlich.

Nach Sperrstunden-Eklat: VdB bleibt straffrei
© oe24
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FPÖ tobt. Für die FPÖ – die ja gegen die Maßnahmen demonstriert hat – ist der Vorfall ein gefundenes Fressen: „Das Staatsoberhaupt verhöhnt auf diese Weise die vom Corona-Wahnsinn schwer geplagte Bevölkerung.“

Video zum Thema: Van der Bellen saß nach Sperrstunde in Lokal

 

Überzogene Sperrstunde, keine Abstände im Lokal

Der „Club X“ von Martin Ho, bei dem die Sperrstunde überzogen wurde, ist mit Sicherheit kein Einzelfall. In Österreichs Gastronomiebetrieben nimmt man es mit der Disziplin nicht immer ganz ernst. Lokalaugenschein Samstagabend in einem Bierlokal in Wien 3: Im Schanigarten sitzen die Gäste dicht an dicht, an den Tischen oft mehr als vier Personen – kein ­Elefantenbaby käme hier durch. Oder ein Café in ­„Bobotown“ Wien 7: Die Tische draußen wurden sinnigerweise durch Stehpulte ersetzt, an denen sich bis zu sechs Personen drängen. Die Polizei schaut weg, Strafen gibt’s keine.

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