SPÖ: "Eingriff in Freiheitsrechte"

Oster-Erlass: Massive Kritik an den neuen Regeln

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Kritik kam nicht nur aus der Opposition, auch für Verfassungsexperten ist dies nicht haltbar.

Der Oster-Erlass des Gesundheitsministeriums, der Feste in den eigenen vier Wänden unterbinden soll, ist am Samstag auch von der SPÖ kritisiert worden. Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch nannte es "völlig inakzeptabel", dass als Dank für "die bisherige Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung Gesundheitsminister Anschober per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt".

Für Deutsch zerstöre dieses Vorgehen "das Grundvertrauen der Menschen in die Maßnahmen zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung. Es ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte, der völlig überschießend ist und rechtlich mehr als fragwürdig", schrieb er in einer Stellungnahme.
 

Auch Kaiser übt scharfe Kritik

Auch Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat am Samstag auf Anfrage der APA scharfe Kritik am sogenannten Oster-Erlass der Bundesregierung aus ÖVP und Grünen geübt. Man habe den Bund am Freitag auf erhebliche Mängel hingewiesen. Trotzdem habe die Regierung die Weisung erteilt, den Erlass umzusetzen. Kärnten hat die entsprechenden Verordnungen erlassen, ebenso die Steiermark.

Grundsätzlich gelte - unabhängig von jedem Erlass - nach wie vor "Abstand halten, persönliche Kontakte auf das absolut notwendigste Minimum zu reduzieren", um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, betonte Kaiser. Der fragliche Erlass des Bundes auf Basis des Epidemiegesetzes weise aber Widersprüche und Diskrepanzen auf, auf die jetzt auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hinweise.

Oster-Erlass verbietet große Feste zu Hause

Ein Oster-Erlass zur Corona-Krise soll großen Festen in den eigenen vier Wänden einen Strich durch die Rechnung machen. Rechtzeitig vor den Feiertagen veranlasste das Gesundheitsministerium, dass sich nicht mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, versammeln dürfen. Kritik kam nicht nur aus der Opposition, auch für Verfassungsexperten ist dies nicht haltbar.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging bereits am 2. April an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, private Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Konkret heißt es darin dass "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen" sind.

"Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern", begründete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) den Schritt. "Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben."
 

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