Streit um Asylreform

Sicherungshaft: Kickl braucht Opposition

Teilen

Für seine neuen Asylpläne braucht Innenminister Kickl das Ja von SPÖ oder Neos.

Wie ÖSTERREICH bereits berichtete, plant Innenminister Herbert Kickl nach dem Mord an einem Sozialbeamten in Dornbirn eine neue „Sicherungshaft“ für besonders gefährliche Asylwerber. Gegen den mutmaßlichen Mörder hatte ein Aufenthaltsverbot bestanden, doch weil der in Vorarlberg gebürtige Kurde einen Asylantrag gestellt hatte, konnte er sich frei im Bundesland bewegen.

ÖVP und FPÖ wollen die Verfassung ändern

Neu. Kickl will seine konkreten Pläne kommende Woche präsentieren. Klar ist aber: Es klappt nur, wenn entweder SPÖ oder Neos im Nationalrat zustimmen – es geht um eine Verfassungsänderung. Konkret soll im Artikel über den Schutz der persönlichen Freiheit eine zusätzliche Ziffer aufgenommen werden. Und wird ein Asylantrag gestellt, soll bereits zu Beginn eine „Gefährdungsprognose“ gestellt werden – handelt es sich um einen Gefährder, soll er eben in Haft kommen.

Allerdings: Weder SPÖ noch Neos sagen derzeit Ja. SPÖ-Klubvize Jörg Leichtfried und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger sagen: Zuerst müsse geklärt werden, ob gegen den Vorarlberger Täter nicht doch Schubhaft hätte verhängt werden können.

Kickl weist das zurück – und auch die ÖVP versucht jetzt, den Druck auf die Opposition zu erhöhen: Staatssekretärin Karoline Edtstadler ist für den Plan.

Anders Verfassungsexperte Heinz Mayer, der den Plan für „gefährlich“ hält, weil er zu Missbrauch einlade.(gü)

Mord im Sozialamt: Kickl weist alle Vorwürfe zurück

Hätte Täter von Dornbirn in Haft kommen können? Nein sagt das Innenministerium.

Wien. Sowohl SPÖ als auch Neos sehen im Fremdenpolizeigesetz die Möglichkeit, dass der mutmaßliche Mörder von Dornbirn in Schubhaft genommen werden konnte. Zudem sei er 2009 schon einmal ab­geschoben worden. Das Innenministerium kontert:

■ Zweck der Schubhaft besteht rein in der Sicherung einer bevorstehenden Außerlandesbringung.

■ Asyl gehe vor. Selbst bei Vorliegen eines Aufenthaltsverbotes rechtfertige dieses für sich genommen keine Schubhaft. Außerdem geht ein offenes Asylverfahren immer vor.

■ Grundvoraussetzung wäre Fluchtgefahr gewesen, doch der Mann hatte einen festen Wohnsitz.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.