Fällt auch Mindestabstand

Verfassungsrechtler: "Babyelefant schwer angeschossen"

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Linzer Uni-Juristen sehen auch Rechtsgrundlage für allgemeine Abstandsregel entzogen. 

Verfassungsrechtler Andreas Janko sieht angesichts der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu den Covid-19-Verordnungen großen gesetzlichen Handlungsbedarf. Legistische Maßnahmen seien nicht nur notwendig, um sich auf eine zweite Corona-Welle vorzubereiten, sondern auch "um den Babyelefanten zu retten", sagte er in einem Videogespräch der Kepler Universität Linz.
 
"Der ist schwer angeschossen", so der Vizedekan über die viel zitierte Aufforderung, zur Infektionsvermeidung die Länge eines Babyelefanten zwischen sich und seinen Mitmenschen zu lassen. Folge man nämlich der Argumentation des Verfassungsgerichtshofs, so habe auch die grundsätzliche Abstandsregelung an öffentlichen Orten die gesetzliche Grundlage verloren.
 

Spezielle Vorschriften notwendig

"Nach diesem Erkenntnis kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein Rechtsmittel gegen eine Bestrafung (wegen Nichteinhaltung der Abstandsregel) nicht durchgehen könnte", so Janko. Nur spezielle Vorschriften seien gesetzeskonform. Die für Freitag angekündigte Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post wäre demnach in Ordnung.
 
Michael Mayrhofer, Professor für Öffentliches Recht und Rechtswissenschaft-Dekan in Linz, betonte ebenfalls, dass der VfGH bei einem weiteren Lockdown die Umkehrung des Regel-Ausführungs-Prinzips nicht akzeptieren würde. "Es wird notwendig werden, hier die gesetzlichen Grundlagen neu aufzubauen", meinte er. Damit einhergehend werde es zu einer Verschiebung von der Verordnungskompetenz des Gesetzgebers hin zum Gesetzgeber kommen. Möglich wäre für ihn eine Novelle des Covid-19-Gesetzes, aber auch eine Integration dieser Regeln in ein erweitertes Epidemiegesetz.
 
Zur Frage, wie bereits rechtskräftig Bestrafte nun nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen ihr Bußgeld zurückbekommen könnten, sah Janko nur die Möglichkeit einer Gesetzesänderung. "Es müsste der Gesetzgeber einschreiten und eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen", sagte er.
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