vlcsnap-2020-10-25-13h25m47s228.png

Unsere Tiere

Proteste gegen Vollspaltenböden gehen weiter

Teilen

Der VGT forderte mit Demos und Mahnwachen österreichweit das Verbot von Vollspaltenböden ein.

2000 Schweine sterben jeden Tag und 700.000 jedes Jahr in Österreichs Schweinefabriken an den schrecklichen Bedingungen auf dem Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu, argumentiert der Verein gegen Tierfabriken (VGT). Die Organisation machte in einer weiteren österreichweiten Protest-Aktion gegen diese Form des Tierleids in der Nutztier-Haltung aufmerksam. So wurde vor dem vorwöchigen Ministerrat in Wien ein "totes, aus den Mistkübeln einer der zahlreichen Schweinefabriken in der Umgebung von Wien geholtes Schwein, vor das Bundeskanzleramt gelegt".

Tierschutzminister Rudolf Anschober und Umweltministerin Eleonore Gewessler gingen am toten Schwein vorbei ins Bundeskanzleramt und zeigten ihre Solidarität mit dem Anliegen des VGT. Weitere Proteste und Mahnwachen wurden "vor allen Landwirtschaftskammern außer in Klagenfurt" abgehalten. Informationsveranstaltungen dazu wurden in Salzburg, Innsbruck, Graz, St. Pölten und Wien abgehalten. Darüber hinaus wurden öffentliche Auftritte der ÖVP-Ministerinnen Christine Aschbacher, Margarete Schramböck, Klaudia Tanner und des Nationalrats-Präsidenten Wolfgang Sobotka als Umfeld für Aktionen genutzt.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Wo man hinkommt und mit wem man spricht, der Vollspaltenboden für Schweine ist in aller Munde. Und nirgends trifft man auf Menschen, die der Meinung sind, Schweine brauchen kein Stroh. Wie lange wollen die ÖVP und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger noch davon laufen?" Der Regierung richtet Balluch aus: "„Mit der Kopf-in-den-Sand Politik kann man sich nicht dem Faktum entziehen, dass die Haltung von Schweinen auf strohlosem Vollspaltenboden in zweifacher Hinsicht der EU-Mindestrichtlinie widerspricht (routinemäßiges Schwanzkupieren und kein physisch angenehmer Boden) und sogar eindeutig das Tierschutzgesetz konterkariert. Dort steht nämlich in § 13 (2), dass der Boden bei der Haltung von Tieren so beschaffen sein muss, dass er der Art der Tiere nach ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sein muss. Und das ist beim Vollspaltenboden eindeutig nicht der Fall. Dieser Boden ist daher eindeutig gesetzwidrig."

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 25. Oktober 2020, hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 1. November, 18:30 Uhr.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.