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Wirbel um Wahl-Rap

So kontert Strache auf die Klagsdrohung

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Die Falco Privatstiftung geht rechtlich gegen den Team HC-Wahlkampfsong vor.

Die Falco Privatstiftung geht rechtlich gegen das Team Strache des ehemaligen Vizekanzlers und FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache vor. Grund ist, dass in einem am Donnerstag präsentierten und nun in Sozialen Medien abrufbaren Wahlkampfsong die "unverkennbare Stimme Falcos zu Wahlwerbezwecken" verwendet werde.
 
Das seit 1. Oktober kursierende Musikvideo mit dem Titel "HC is back!" imitiere "unverkennbar Stimmlage, Tonfall, Sprachmelodie und Dialekt" des 1998 verstorbenen Künstlers, hieß es in einer Aussendung am Samstag. Damit nutze das Team HC den "hohen Wiedererkennungswert der Stimme Falcos". Die Falco Privatstiftung verwahrt sich "vehement und konsequent gegen eine derartige politische Vereinnahmung". Daher habe man zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte des weit über Österreich hinaus bis heute berühmten Musikers rechtliche Schritte eingeleitet.
 
Strache selbst sieht einer Klage gelassen entgegen. "Es wurde von diesem Künstler weder die Melodie, noch - klarerweise - der Text oder ein Zitat aus dem Fundus von Falco benutzt. Es ist eine an Falco angelehnte Stimme, da gibt es weder Urheberrechte, noch sonst was", so Strache gegenüber oe24.at. Das Ganze sei eine "prima Werbung für uns, sonst nur heiße Luft."
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